AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SpeechConcept GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der SpeechConcept GmbH & Co. KG (nachfolgend SpeechConcept genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen wird ergänzend Bezug genommen. Diese sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.  Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der SpeechConcept schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SpeechConcept.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der SpeechConcept sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SpeechConcept, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 SpeechConcept ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der SpeechConcept ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Sendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von SpeechConcept zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der SpeechConcept vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der SpeechConcept oder bei einem anderen Lieferanten eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte SpeechConcept mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die SpeechConcept berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist die SpeechConcept berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

3. Abnahme und Gefahrübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von SpeechConcept benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der SpeechConcept verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistungen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
4.2 Rechnungen der SpeechConcept sind bei Erhalt sofort ohne jeden Abzug fällig. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der SpeechConcept ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
4.3 SpeechConcept ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die SpeechConcept berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche aus Verträgen können vom Besteller nur mit schriftlicher Zustimmung der SpeechConcept an Dritte abgetreten werden.
4.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die SpeechConcept jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

5. Gewährleistung
5.1 Die SpeechConcept gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
5.2 Die SpeechConcept gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der SpeechConcept schriftlich bestätigt wurden. Die SpeechConcept übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programme funktionieren, den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
5.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß; unsachgemäße Installation oder Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder - Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen; Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen; Feuchtigkeit aller Art; falsche oder fehlerhafte Programm -, Software - und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
5.4 Die Gewährleistungsansprüche gegen die SpeechConcept beginnen mit der Lieferung an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die SpeechConcept etwaige abweichende Garantie - und Gewährleistungszusagen anderer Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
5.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der SpeechConcept Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der SpeechConcept über. Falls die SpeechConcept Mängel innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessenen Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die SpeechConcept die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, sofern diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
5.7 Bei der Rücklieferung hat der Kunde eine ausreichende Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie des Kaufnachweises beizufügen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die SpeechConcept berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SpeechConcept berechnet. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf die SpeechConcept erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager der SpeechConcept.
5.8 Alle weiteren oder anderen als in diesem Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
5.9 Rügen von Mängeln im Sinne von Ziffer 6 . 1 einschließlich Mengenabweichungen sind vom Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels der SpeechConcept anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be - und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Ware.

6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
6.1 SpeechConcept übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SpeechConcept von allem gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.2 Von SpeechConcept entwickelte Software unterliegt grundsätzlich dem Urheberschutzgesetz und dem Internationalen Urheberrechtsabkommen. Jede ausgelieferte Software wird grundsätzlich lizensiert und nicht verkauft. Soweit SpeechConcept dem Kunden Computer-/Softwareprogramme zur Verfügung stellt, stehen sämtliche Urheberrechte an solcher Software sowie daraus abgeleiteten Verwertungs- und Folgerechte grundsätzlich und ausschließlich SpeechConcept zu. Gewährte Nutzungsrechte dürfen und können nicht an Dritte übertragen werden. SpeechConcept räumt dem Kunden insoweit jedoch für die Dauer des Vertrages ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung derartiger Programme ein. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Software. Alle sonstigen Änderungen sind schriftlich festzulegen und durch SpeechConcept zu bestätigen. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, von der zur Verfügung gestellten Software ganz oder teilweise Kopien - mit Ausnahme einer einzigen Sicherungskopie zu Back-Up-Zwecken - zu erstellen.
6.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde SpeechConcept von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
6.4 In der jeweiligen Dokumentation der Softwareprogramme ist die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Softwareprogramme vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Mindesttaktfrequenz des Prozessors, Speicherplatz, Betriebssystem etc.) verbindlich festgehalten. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Softwareumgebung zu sorgen. Fehlt es hieran und kann die gelieferte Software nur deshalb nicht genutzt oder nur eingeschränkt genutzt werden, trägt allein der Kunde hierfür die Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software sowie sonstige Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren. Der Kunde gewährt SpeechConcept das uneingeschränkte Recht, ihn in sämtlichen Medien, insbesondere in sämtlichen Printmedien sowie im Internet, zu Werbezwecken als Vertragspartner und/oder Kunden und/oder als sog. Referenz anzuführen. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten.
6.5 Der Kunde ist zu keinerlei Änderungen am Code der Vertragssoftware befugt, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung. SpeechConcept ermöglicht die Beseitigung von Fehlern auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist im Rahmen eines abzuschließenden Wartungsvertrages. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse- Engineering) sind unzulässig. Eventuelle, durch die im UrhG definierten Ausnahmen, gewonnenen Informationen dürfen nicht zu anderen als den und im Rahmen der dort genannten Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Es ist ferner unzulässig, die Informationen für die Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen, zu verwenden. Dem Kunden ist es untersagt, die in der Software sowie im Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation enthaltenen Eigentums und Urheberrechtshinweise, Aufkleber, Etiketten oder Marken der SpeechConcept zu entfernen, zu verändern oder unleserlich zu machen. Ferner ist jede Nutzung der Vertragssoftware über das vertraglich festgelegte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software auf mehr als der vertraglich festgelegten Anzahl von Arbeitsplätzen, eine vertragswidrige Nutzung. Sollte der Kunde den Sourcecode von SpeechConcept erhalten, darf der Kunde damit seine Testverfahren erweitern und zu Zwecken der internen Fortbildung analysieren. Der Kunde ist jedoch in keinem Falle dazu berechtigt ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SpeechConcept, Modifikationen am Sourcecode vorzunehmen.
6.6 Alle weiteren Rechte an der Software, wie insbesondere die Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Vermiet- und Verleihrechte, Senderechte, Aufführungsrechte, Vortragsrechte, Vorführungsrechte sowie die Zurverfügungsstellungsrechte, bleiben ausdrücklich SpeechConcept vorbehalten.

7. Haftung
7.1 Die SpeechConcept haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von SpeechConcept, gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die SpeechConcept nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die SpeechConcept, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem die SpeechConcept bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet diese auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die SpeechConcept allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.2 Die SpeechConcept haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die SpeechConcept haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SpeechConcept.
7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von von der SpeechConcept, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit, oder wenn die SpeechConcept, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Falle finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
7.5 Eine Haftung für Computerviren oder durch Computerviren beschädigte Programme, die mittelbare oder unmittelbare Schäden (insbesondere Folgeschäden) verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Export - und Importgenehmigungen
8.1 Von SpeechConcept gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit den Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Ausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Aussenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig - nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt , 65760Eschborn/Taunus, nach US - Bestimmungen beim US - Department Of Commerce ,Office Of Export Administration, Washington, DC. 20230 -, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
8.2 Jede weitere Lieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SpeechConcept, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung diese Bedingungen gegenüber der SpeechConcept.

9. EG - Einfuhrumsatzsteuer
9.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die SpeechConcept ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die SpeechConcept zu erteilen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der SpeechConcept aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zu Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
9.3 Jeglicher Haftung der SpeechConcept aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der SpeechConcept nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Die SpeechConcept ist berechtigt, ihre Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und für schuldbefreiender Wirkung zu leisten.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.
10.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG), das einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie das Wiener UN - Abkommens über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
10.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SpeechConcept mit Hilfe automatische Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der bei der SpeechConcept im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die SpeechConcept die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gehaltenen Daten im Sinne des Datenschutz Gesetzes für eigene geschäftliche Zwecke verwendet.
10.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder hat dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Heidelberg, im Dezember 2009

SpeechConcept GmbH & Co. KG
Speyerer Straße 4
D-69115 HeidelbergE-Mail: info@speechconcept.com

Web: http://www.speechconcept.comHandelsregister Mannheim HRA 333382USt.-Id.Nr. DE240874980Geschäftsführer: Michael Mende
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